Baierbrunn (ots) – Krank im Urlaub, das ist das letzte, woran man vor einer Reise denken möchte. Trotzdem sollte man Vorsorge treffen, denn wenn man im Ausland krank wird, kann die medizinische Behandlung teuer werden. Seit diesem Jahr gilt der Auslandskrankenschein nicht mehr, berichtet das Apothekenmagazin “Diabetiker Ratgeber”. Chefredakteur Dr. Andreas Baum:
O-Ton 16 sec. “Die Europäische Krankenversicherungskarte hat seit Januar den Auslandskrankenschein abgelöst. Sie gilt in allen 25 EU-Staaten, außerdem in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte wird man vor Ort so behandelt, wie wenn man bei einer dortigen Krankenversicherung versichert wäre.”
Doch die Krankenkassen zahlen nicht alle entstehenden Kosten. Teuer wird es zum Beispiel, wenn ein Rücktransport in die Heimat notwendig wird:
O-Ton 27 sec. “Das zahlt die Krankenkasse leider nicht. Daher ist es sehr wichtig, immer zusätzlich eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen. Die Jahresbeiträge gehen ungefähr bei zehn Euro los, angeboten werden solche Auslandsversicherungen zum Beispiel bei Reisebüros oder Banken. Normalerweise werden die Behandlungskosten zu hundert Prozent übernommen. Außerdem bieten viele von den Anbietern einen 24-Stunden-Notruf an, weltweit, der zum Beispiel Ärzte und Krankenhäuser nennen kann oder auch dabei hilft, einen Rücktransport zu organisieren.”
Oft unterscheiden sich die Leistungen der Versicherer nur im Detail. Doch ein genauer Vergleich lohnt:
O-Ton 15 sec. “Chronische Erkrankungen sind leider bei vielen Anbietern von der Leistungspflicht ausgeschlossen, daher sollten zum Beispiel Diabetiker immer das Kleingedruckte in den Verträgen lesen und sich im Zweifelsfall vor Abschluss eines Vertrages immer am besten schriftlich bestätigen lassen, dass die Kosten auch wirklich übernommen werden.”
Ein weiterer Tipp aus dem Apothekenmagazin “Diabetiker Ratgeber”: Kleinere medizinische Behandlungen müssen oft bar vor Ort bezahlt werden. Sie werden aber in der Regel von der Versicherung anschließend erstattet. Wichtig: Lassen Sie sich für alle Behandlungen einen Beleg geben mit Name und Unterschrift des Arztes, Name und Geburtsdatum des Patienten und einer detaillierten Beschreibung der Diagnose und der Behandlung.
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