Neuss (ots) – Endlich Urlaub! Auch Familien mit einem Kind, das an einer Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung (ADHS) leidet, können ihren Auslandsurlaub genießen: ADHS-Medikamente können problemlos mitgenommen werden, wenn eine Medikamenten-Bescheinigung des behandelnden Arztes vorliegt. Eine Übersicht, welches Dokument für welches Reiseland empfehlenswert ist, finden alle interessierten Eltern und Patienten auf der Internetseite http://www.mehr-vom-tag.de. Dort kann auch das entsprechende Formular heruntergeladen werden.
Wie alle Stimulanzien sind auch bestimmte ADHS-Medikamente durch das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geschützt. Deshalb gelten hier, wenn die Medikamente ins Ausland mitgeführt werden sollen, besondere Anforderungen. Bei Reisen bis zu 30 Tagen durch oder in Länder des Schengener Abkommens (z.B. Spanien, Italien oder Griechenland) reicht ein Formular aus, das durch den behandelnden Arzt ausgefüllt und dann durch das Gesundheitsamt oder die oberste Gesundheitsbehörde des Bundeslandes beglaubigt wird. Bei allen anderen Staaten empfiehlt es sich, ein Dokument in englischer Sprache dabei zu haben. Die Anforderungen der wichtigsten Reiseländer sind unter http://www.mehr-vom-tag.de aufgelistet. In Zweifelsfällen sollten die genauen Bestimmungen vor Reiseantritt bei der Botschaft des jeweiligen Landes erfragt werden.
ADHS ist die häufigste psychiatrische Störung bei Kindern und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter. Ein Teil der rund 500.000 Betroffenen in Deutschland benötigt Medikamente, um im Alltag zu Recht zu kommen. Die Medikamente können die Kernsymptome Unaufmerksamkeit, Impulsivität und Hyperaktivität reduzieren. Sie können den Betroffenen helfen, sich ihrem Alter gemäß zu verhalten und normal zu entwickeln. Die medikamentöse Behandlung sollte daher auch in den Ferien fortgesetzt werden.
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